• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    13.09.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 4.501/22-013

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG GEIERECK Kanal 11D“

Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG GEIERECK Kanal 11D“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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