Die KommAustria hat aufgrund der am 04.02.2021 eingelangten Anzeige der Blackwood GmbH betreffend den YouTube-Kanal „A“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCSkJ9uPlanlI2LrSIQOYRtQ/featured, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes