• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    24.06.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Blackwood GmbH
  • GZ
    KOA 1.950/22-075

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat aufgrund der am 04.02.2021 eingelangten Anzeige der Blackwood GmbH betreffend den YouTube-Kanal „A“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCSkJ9uPlanlI2LrSIQOYRtQ/featured, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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