• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    23.01.2020
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Mein Kinderradio Ltd.
  • GZ
    KOA 4.720/20-002

Genehmigung der Änderung der Weiterverbreitung

Die KommAustria hat über Anzeige des Mein Kinderradio Ltd., Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2018, KOA 4.730/18-023, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Mein Kinderradio“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“, gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 01.02.2020 das Programm „Mein Kinderradio“ im Standard DAB+ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX I“ verbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen