• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    04.08.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Sky Österreich Fernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 1.950/22-108

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat die am 23.05.2022 eingelangten Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH des unter https://twitter.com/SkySportAustria abrufbaren Dienstes „Sky Sport Austria“ sowie des unter https://twitter.com/AbstauberDie abrufbaren Dienstes „Die Abstauber“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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