Die KommAustria hat die am 23.05.2022 eingelangten Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH des unter https://twitter.com/SkySportAustria abrufbaren Dienstes „Sky Sport Austria“ sowie des unter https://twitter.com/AbstauberDie abrufbaren Dienstes „Die Abstauber“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes