Die KommAustria hat die am 23.05.2022 eingelangten Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH des unter https://twitter.com/SkySportAustria abrufbaren Dienstes „Sky Sport Austria“ sowie des unter https://twitter.com/AbstauberDie abrufbaren Dienstes „Die Abstauber“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"