Die KommAustria hat Robin Schmutzer gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 14.03.2022 bis zum 25.04.2022 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Osterfestival Imago Dei 2022“ erteilt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.