• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    16.09.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.965/21-045

Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen 

Der Beschuldigte hat als Anbieter des Abrufdiensts „Gery kocht – das Beste ganz einfach“ § 38 Abs. 4 Z 4 AMD-G dadurch verletzt, dass er die am 20.02.2020 zum Abruf bereitgestellten und Produktplatzierung enthaltenden Sendungen

a. „Samir kocht Putengeschnetzeltes“ (https://www.youtube.com/watch?v=pEcfEMo8FH4) und

b. „Toast Hawaii aus dem Multidampfgarer“ (https://www.youtube.com/watch?v=FlIIK_8sqTQ)

nicht an ihrem Anfang und an ihrem Ende als Produktplatzierungen enthaltend gekennzeichnet hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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