Der Beschuldigte hat als Anbieter des Abrufdiensts „Gery kocht – das Beste ganz einfach“ § 38 Abs. 4 Z 4 AMD-G dadurch verletzt, dass er die am 20.02.2020 zum Abruf bereitgestellten und Produktplatzierung enthaltenden Sendungen
a. „Samir kocht Putengeschnetzeltes“ (https://www.youtube.com/watch?v=pEcfEMo8FH4) und
b. „Toast Hawaii aus dem Multidampfgarer“ (https://www.youtube.com/watch?v=FlIIK_8sqTQ)
nicht an ihrem Anfang und an ihrem Ende als Produktplatzierungen enthaltend gekennzeichnet hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"