Der Beschuldigte hat als Anbieter des Abrufdiensts „Gery kocht – das Beste ganz einfach“ § 38 Abs. 4 Z 4 AMD-G dadurch verletzt, dass er die am 20.02.2020 zum Abruf bereitgestellten und Produktplatzierung enthaltenden Sendungen
a. „Samir kocht Putengeschnetzeltes“ (https://www.youtube.com/watch?v=pEcfEMo8FH4) und
b. „Toast Hawaii aus dem Multidampfgarer“ (https://www.youtube.com/watch?v=FlIIK_8sqTQ)
nicht an ihrem Anfang und an ihrem Ende als Produktplatzierungen enthaltend gekennzeichnet hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“