Die KommAustria hat Robin Schmutzer gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 01.05.2021 bis zum 31.07.2021 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „DIE GARTEN TULLN“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht