Die KommAustria hat die am 15.05.2019 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Wien im Blick“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCQ6ganQy6npGkW3RTHbC-WQ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen