Die KommAustria hat die am 15.05.2019 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Wien im Blick“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCQ6ganQy6npGkW3RTHbC-WQ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes