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Programmaggregatoren

Anzeige der Tätigkeit als Programmaggregator

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige der Tätigkeit als Programmaggregator. 

Programmaggregator ist, wer Rundfunkprogramme und Zusatzdienste zur Weiterverbreitung über Satellit oder auf drahtlosem terrestrischem Weg zu einem Programmpaket zusammenfasst und dieses an Endkunden/-innen vertreibt.

Als Programmaggregator sind Sie in jedem Fall auch gleichzeitig Anbieter/-innen eines "sonstigen Kommunikationsdienstes". Ihre Anzeige gilt auch als Anzeige nach § 6 Telekommunikationsgesetz 2021 (vgl. auch die Informationen zu anzeigepflichtige Kommunikationsdienste).