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Cybersicherheit von Netzen und Diensten

Am 1. Oktober 2026 ist das Netz und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) in Kraft getreten, mit dem die NIS-2-Richtlinie umgesetzt wird. Das Gesetz enthält neben Vorgaben zur Erhöhung des Niveaus der Cybersicherheit in Österreich auch Bestimmungen, die die Gründung eines dem Bundesministerium für Inneres nachgeordneten Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) vorsehen. Weitere Informationen stehen auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit zur Verfügung.

Der Regulierungsbehörde kommt gemäß § 44 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit von Netzen und Diensten in Österreich eine wichtige Rolle zu. Betreiber und Anbieter von öffentlichen Kommunikationsnetzen und -diensten müssen geeignete Maßnahmen zur Cybersicherheit treffen. Reichen bestehende gesetzliche Vorgaben nicht aus, kann die Regulierungsbehörde zusätzliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen mit einer Verordnung festlegen.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), Fachbereich Telekommunikation und Post, übernimmt weitere Aufgaben im Bereich Cybersicherheit. Dazu zählen insbesondere regelmäßige Telekom-Branchenrisikoanalysen gemeinsam mit Bundesministerien bzw. deren Behörden, Netzbetreibern und dem CSIRT, die Mitarbeit an einem Mustersicherheitskonzept für Netzbetreiber sowie die Beteiligung an Arbeitsgruppen der ENISA und der NIS-Kooperationsgruppe.

Folgende Seiten stellen weitere Informationen der RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post, zu diesen Themen zur Verfügung.

Aktuelle Aktivitäten

Risikoanalysen

Meldungen betreffend Cybersicherheit und Notrufe

Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Netzen und Diensten

Mitteilungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Datensicherheitsmaßnahmen

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