Um einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb am Telekommunikationsmarkt sicherzustellen, hat der Gesetzgeber für die Tätigkeit der Telekom-Regulierungsbehörden Aufgaben im Bereich der Wettbewerbsregulierung definiert. Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit preiswerten, hochwertigen und innovativen Telekommunikationsdienstleistungen hat dabei Priorität. Erreicht wird dies beispielsweise durch die Senkung von Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter, Durchführung von Marktanalysen, durch die Sicherstellung des offenen Netzzugangs oder durch die Schlichtung von Streitfällen zwischen Marktteilnehmern.
Um Wettbewerb zwischen alternativen Diensteanbietern und Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf einem der relevanten Märkte zu ermöglichen, kann die Regulierungsbehörde Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Rahmen eines Marktanalyseverfahrens u.a. die Verpflichtung auferlegen, Zugang zu ihrem Telekommunikationsnetz und zu bestimmten Netzkomponenten oder Netzeinrichtungen desselben zu gewähren. Gleichzeitig ist jeder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes verpflichtet, anderen Betreibern solcher Netze auf Nachfrage ein Angebot auf Zusammenschaltung.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach § 1 Abs 2 Z 2 TKG 2021 idgF. versteht es die Regulierungsbehörde als ihre Aufgabe, den Marktzutritt für MVNOs bzw. MNOs bestmöglich zu unterstützen.
Sollten Sie Fragen zum Markt, zur Regulierung oder anderen Themen des Marktzugangs haben, steht Ihnen die RTR gerne zur Verfügung. Sollten Fragen über die Zuständigkeit der RTR hinausgehen, wird sich die RTR um vermittelnden Kontakt bemühen. Zur Kontaktaufnahme senden Sie bitte ein E-Mail an: neueinsteiger@rtr.at