Die Einreichung eines Förderansuchens gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) erfolgt ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH. Eine Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
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>> So stellen Sie ein Förderansuchen
Da der Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission erst am 20. November 2023 übermittelt wurde, wird im Jahr 2024 sowohl die Qualitäts-Journalismus-Förderung für den
vergeben.
Ansuchen konnten vom 18. Januar 2024 bis zum 1. März 2024 gestellt werden.
Förderansuchen für den BEOZ 2023 konnten bis spätestens Sonntag 31.03.2024 um 23:59 eingebracht werden. Die Einreichfrist endete um Mitternacht.
Ab dem Jahr 2025 sind Ansuchen ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres (bis 31. März) zu stellen.
Förderansuchen können ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR-GmbH eingebracht werden.
Eine Benutzerkennung und die elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
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KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at
Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162