Die KommAustria hat auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH vom 22.08.2024 § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 73,6 % der sich im Eigentum des Ing. Günther Berghofers befindlichen Anteile an die Stadtgalerien Schwaz GmbH weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber