• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    29.07.2026
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    2026-0.633.147-2-A

Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"

Die KommAustria hat der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX A“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 20.07.2026, GZ 2025-0.638.434-4-A) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.

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