Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die Pay + Internet Payment Service GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie eine am 07.10.2020 erfolgte Änderung in der Eigentumsverhältnissen durch den Übergang von 6% der Geschäftsanteile an der Stauder Beteiligungs GmbH von Dr. Rudolf Stauder auf Mag. Harald Stauder nicht bis zum 31.12.2020 angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Michael Ogris 28.11.24