Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die Pay + Internet Payment Service GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie eine am 07.10.2020 erfolgte Änderung in der Eigentumsverhältnissen durch den Übergang von 6% der Geschäftsanteile an der Stauder Beteiligungs GmbH von Dr. Rudolf Stauder auf Mag. Harald Stauder nicht bis zum 31.12.2020 angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Michael Ogris 28.11.24
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber