Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die Pay + Internet Payment Service GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie eine am 07.10.2020 erfolgte Änderung in der Eigentumsverhältnissen durch den Übergang von 6% der Geschäftsanteile an der Stauder Beteiligungs GmbH von Dr. Rudolf Stauder auf Mag. Harald Stauder nicht bis zum 31.12.2020 angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Michael Ogris 28.11.24
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“