Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „WIEN 14 (Stadlau Silo) 101,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „WIEN 104,6 MHz“