Die KommAustria hat der Soundportal Graz GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 25.07.2024 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Bruck an der Mur/Mur-, Mürztal“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „BRUCK MUR 3 (Mugel) 89,6 MHz“ erstreckt sich das Versorgungsgebiet von Zeltweg über Leoben, Bruck an der Mur und Kapfenberg bis Mürzzuschlag im Raum Semmering in der Steiermark.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.