Die KommAustria hat dem Verein Mehrsprachiges Offenes Radio MORA gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „LOCKENHAUS (Margarethenwarte) 89,7 MHz“ zur Erweiterung seines mit Bescheid der KommAustria vom 25.08.2021, KOA 1.202/21-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 07.12.2023, KOA 1.202/23-007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Oberpullendorf und Umgebung“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“