Die KommAustria hat dem Verein Mehrsprachiges Offenes Radio MORA gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „LOCKENHAUS (Margarethenwarte) 89,7 MHz“ zur Erweiterung seines mit Bescheid der KommAustria vom 25.08.2021, KOA 1.202/21-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 07.12.2023, KOA 1.202/23-007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Oberpullendorf und Umgebung“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber