Die KommAustria hat der ATV Privat TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 des AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11.244 MHz, Polarisation horizontal, in High Definition (HD) verbreiteten Fernsehprogramms „ATV“ für die Dauer von zehn Jahren ab 21.10.2024 erteilt.
Das Programm wird zusätzlich in HD im Standard DVB-T2 über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ weiterverbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“