Die KommAustria hat der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 des KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Konsumentenschutz, Datenschutz und die Privatsphäre sowie Persönlichkeitsrechte zuerkannt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „WIEN 14 (Stadlau Silo) 101,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „WIEN 104,6 MHz“