Die KommAustria hat über Anzeige der Russmedia Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 29.05.2019, KOA 4.432/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 10.10.2023, KOA 2.150/23-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „VOL.AT TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C-Vorarlberg“) gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms beginnend mit 19.04.2024 wie folgt genehmigt:
Jeden Freitag von 22:00 bis 22:30 Uhr sowie jeden Samstag von 11:00 bis 11:30 Uhr wird die eigenproduzierte, regionale Nachrichtensendung „Vol.at TV“ ausgestrahlt, die einen Schwerpunkt auf lokale Themen rund um Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport legt. Zur Sendung werden unter anderem Studiogäste eingeladen, welche zu vorstehenden Themen Stellung nehmen und ihre Meinung öffentlich kundtun können. Inhaltlich wird in der Sendung über aktuelle Themen informiert, wobei sich der Fokus der Nachrichten überwiegend auf das Bundesland Vorarlberg richtet. Jeden Freitag von 12:00 bis 12:30 Uhr wird die eigenproduzierte Magazinsendung „Vorarlberg im Fokus“ ausgestrahlt. Diese Sendung bietet einen Mix aus kulturellen Highlights, Sportereignissen und lokalen Geschichten und ermöglicht so einen tiefen Einblick in die Vielfalt Vorarlbergs. Jede Ausgabe widmet sich einem für die Region wichtigen Thema wie beispielsweise Tourismus, Nachhaltigkeit, aktuelle Sportereignisse oder die heimische Wirtschaft und beleuchtet es aus unterschiedlichen Perspektiven. Das Format enthält Interviews mit lokalen Persönlichkeiten und prominenten Gästen, die einen Bezug zur Region haben oder eine wichtige Rolle in den behandelten Themen spielen. Die Sendung bereitet komplexe Themen durch detaillierte Hintergrundberichte und Gespräche mit offiziellen Vertretern, Experten und politischen Führungskräften auf, um die Zuseher umfassend zu informieren. Das Programm wird als Fensterprogramm im Rahmenprogramm „Ländle TV“, das von der Ländle TV GmbH aufgrund der mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2023, KOA 2.135/23-004, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.04.2024, KOA 2.150/24-005, erteilten Zulassung verbreitet wird, ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.