Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 02.04.2024, KOA 1.418/24-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den dort beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“