• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.07.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    wedify GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/24-169

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Wedify GmbH die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die bis zum spätestens 19.12.2023 eingetretenen Änderungen in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass die Anteile der Telekom Austria AG nunmehr zu 58 % von der América Móvil B.V. Amsterdam, zu 28,4 % von der Österreichischen Beteiligungs AG und 13,6 % im Streubesitz gehalten wurden, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben hat und somit keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen wurde.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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