Die KommAustria hat der Bollerwagen Audio FlexCo gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.522/24-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX III“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes