Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 15.06.2022, KOA 2.135/22-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.07.2022, KOA 2.135/22-019, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten zur Ausstrahlung des HD-Signals auf den Satelliten EUTELSAT 16A, 16.0°E, Transponder C3, Frequenz 11.262 MHz Horizontal, für die Dauer der aufrechten Zulassung beginnend mit 01.10.2024 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
GHo, 28. Oktober 2024
Strafverfügung wegen unterlassender Bekanntgabe nach dem MedKF-TG
Strafverfügung wegen unterlassender Bekanntgabe nach dem MedKF-TG
Strafverfügung wegen unterlassender Bekanntgabe nach dem MedKF-TG
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