Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 15.06.2022, KOA 2.135/22-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.07.2022, KOA 2.135/22-019, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten zur Ausstrahlung des HD-Signals auf den Satelliten EUTELSAT 16A, 16.0°E, Transponder C3, Frequenz 11.262 MHz Horizontal, für die Dauer der aufrechten Zulassung beginnend mit 01.10.2024 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
GHo, 28. Oktober 2024
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“