Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 11.06.2024 bis 13.06.2024 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen nach Maßgabe der technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) erteilt:
· SCHLADMING 1 (Hauser Kaibling) Block 5D
· SCHLADMING 1 (Hauser Kaibling) Block 7A
· SCHLADMING 1 (Hauser Kaibling) Block 8B
Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.