Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 04.06.2024 bis 06.06.2024 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen nach Maßgabe der technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) erteilt:
· INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Block 8B
· INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Block 8D
Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber