• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    01.09.2026
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • GZ
    2026-0.174.019-5-A

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KommAustria hat der Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß Art. 22 Abs 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, vom 27.10.2022, L 277/56 (DSA) und § 2 Abs 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich rechtswidriger Finanzdienstleistungen zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheid entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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