Die KommAustria hat über Anzeige vom 15.09.2026 der PULS 4 TV GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.08.2019, KOA 2.135/19-016, erteilten Zulassung zur Verbreitung des terrestrisch digitalen Fernsehprogrammes „Puls 24“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 7.03.2023, KOA 4.270/23-002, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ gemäß § 6 Abs. 2 AMD-G dahingehend genehmigt, dass das Programm „Puls 24“ ab 01.10.2026 anstelle der genannten Multiplex-Plattform über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 20.07.2026, KOA 2025-0.638.443-3-A, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX B“ verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis. Das Format des veröffentlichten Bescheid entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes