Die KommAustria hat über Anzeige des Verein Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 20.09.2019, KOA 4.730/19-018, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio SOL“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“ gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 21.06.2024 das Programm „Radio SOL“ im Standard DAB+ anstelle der o.g. Multiplex-Plattform über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.522/24 001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 21.03.2024, KOA 4.522/24 002, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX III“ verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.