Die KommAustria hat über Anzeige des Verein Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 20.09.2019, KOA 4.730/19-018, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio SOL“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“ gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G, die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 21.06.2024 das Programm „Radio SOL“ im Standard DAB+ anstelle der o.g. Multiplex-Plattform über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.522/24 001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 21.03.2024, KOA 4.522/24 002, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX III“ verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes