• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    18.04.2024
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/24-040

Zurückweisung einer Anzeige

Die KommAustria hat die Anzeige der Wiener Zeitung GmbH vom 28.02.2024 betreffend audiovisueller Mediendienste auf der Webseite der Wiener Zeitung (abrufbar unter: https://www.wienerzeitung.at/f/sehen), auf „YouTube“ sowie auf „TikTok“ wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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