Die KommAustria hat die Anzeige der Wiener Zeitung GmbH vom 28.02.2024 betreffend audiovisueller Mediendienste auf der Webseite der Wiener Zeitung (abrufbar unter: https://www.wienerzeitung.at/f/sehen), auf „YouTube“ sowie auf „TikTok“ wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"