Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 16.05.2024 betreffend den YouTube-Kanal „tshuli asmr“, abrufbar unter https://youtube.com/@tshuli_asmr, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.