Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 der oe24 Radio GmbH die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „RECHNITZ 2 (Hirschenstein) 107,7 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 01.07.2024 bis 05.07.2024 erteilt. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber