Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 der oe24 Radio GmbH die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „RECHNITZ 2 (Hirschenstein) 107,7 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 01.07.2024 bis 05.07.2024 erteilt. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“