• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.06.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Community TV-GmbH
  • GZ
    KOA 2.250/24-049

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Community TV-GmbH am 30.06.2023 im Fernsehprogramm "OKTO" die Bestimmung des § 37 Abs. 1 Z 2 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie mit der Sendung "Mulatschag/Austro Zone" eine gesponserte Sendung ausgestrahlt hat, ohne diese an ihrem Beginn um ca. 11:03:04 Uhr oder an ihrem Ende um ca. 11:20:50 Uhr als gesponsert zu kennzeichnen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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