Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 17.01.2024, betreffend den YouTube-Kanal "WildlifeDUO_Tirol", abrufbar unter https://www.youtube.com/@WildlifeDUO_Tirol, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.