Die KommAustria hat der Radio Zwei Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die durch die Funkanlagen „KOEFLACH 2 (Gößnitzberg) 92,9 MHz“ und „VOITSBERG 2 (Arnstein) 92,9 MHz“ gebildete Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.12.2022, KOA 1.472/22-018, zugeteilten Versorgungsgebietes „Graz 104,6 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"