Die KommAustria hat der Radio Zwei Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die durch die Funkanlagen „KOEFLACH 2 (Gößnitzberg) 92,9 MHz“ und „VOITSBERG 2 (Arnstein) 92,9 MHz“ gebildete Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.12.2022, KOA 1.472/22-018, zugeteilten Versorgungsgebietes „Graz 104,6 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“