• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.05.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Hochkönig Tourismus GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/24-044

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Hochkönig Tourismus GmbH als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms "Hochkönig TV" die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 31.12.2023 eingetretenen Änderungen in ihren direkten Eigentumsverhältnissen durch den Austritt des Tourismusverbands Maria Alm, des Tourismusverbands Mühlbach am Hochkönig und des Tourismusverbands Dienten am Hochkönig sowie den Eintritt des Tourismusverbands Hochkönig als neuen Gesellschafter der Hochkönig Tourismus GmbH nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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