• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    26.03.2024
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/24-009

Zurückweisung einer Anzeige

Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 04.01.2024, betreffend den YouTube- Kanal "Teilzeit Trader", abrufbar unter https://www.youtube.com/@teilzeittrader, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD- G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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