Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 04.01.2024, betreffend den YouTube- Kanal "Teilzeit Trader", abrufbar unter https://www.youtube.com/@teilzeittrader, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD- G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber