Die KommAustria hat auf Antrag der N & C Privatradio Betriebs GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 02.02.2021, KOA 1.701/20-016, erteilte, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2024, KOA 1.701/24-005, geänderte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Wien 104,2 MHz“ gemäß § 28 iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, dahingehend geändert, dass die derzeit am Standort „WIEN 5 (Arsenal)“ genutzte Frequenz 104,2 MHz nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse) 104,2 MHz“ mit den im Anlageblatt (Beilage 1.) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage am Standort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse) 104,2 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“