Die KommAustria hat dem Verein „Mehrsprachiges Offenes Radio MORA“ gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die aus der in der Beilage 1 beschriebene Funkanlage „DEUTSCHKREUTZ (Siloanlage) 92,8 MHz“ bestehende Übertragungskapazität zur Erweiterung seines mit Bescheid der KommAustria vom 25.08.2021, KOA 1.202/21-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Oberpullendorf und Umgebung“ zugeordnet.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 21.12.2023, KOA 1.202/23-010, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"