• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    07.12.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    "Mehrsprachiges Offenes Radio MORA"
  • GZ
    KOA 1.202/23-007

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „DEUTSCHKREUTZ (Siloanlage) 92,8 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Oberpullendorf und Umgebung“

Die KommAustria hat dem Verein „Mehrsprachiges Offenes Radio MORA“ gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die aus der in der Beilage 1 beschriebene Funkanlage „DEUTSCHKREUTZ (Siloanlage) 92,8 MHz“ bestehende Übertragungskapazität zur Erweiterung seines mit Bescheid der KommAustria vom 25.08.2021, KOA 1.202/21-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Oberpullendorf und Umgebung“ zugeordnet.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.

Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 21.12.2023, KOA 1.202/23-010, berichtigt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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