Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den § 5 und § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G, iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab 18.12.2024 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes