Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den § 5 und § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G, iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab 18.12.2024 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“