Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Wedify GmbH und somit als gemäß VStG, nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft, zu verantworten, dass es diese im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 unterlassen hat, bei der Kommunikationsbehörde Austria eine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz AMD-G, genannten Daten hinsichtlich des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „A1 Videothek bei A1 Xplore TV“ vorzunehmen, da die bis zum spätestens 19.12.2023 eingetretenen Änderungen in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass die Anteile der Telekom Austria AG nunmehr zu 58 % von der América Móvil B.V. Amsterdam, zu 28,4 % von der Österreichischen Beteiligungs AG und 13,6 % im Streubesitz gehalten wurden, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben wurden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.