Die KommAustria hat der Freier Rundfunk Freistadt GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „FORST (Luftenberg) 100,0 MHz“ und „BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 22.01.2024, KOA 1.377/24-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Freistadt“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber