• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.05.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Liftgemeinschaft Obertauern GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/24-039

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Liftgemeinschaft Obertauern GmbH als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms "Panorama Obertauern (Wetterpanorama)" die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 31.12.2023 eingetretenen Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen durch den Eintritt der PM GmbH in die Alpenhotel Römerhof GmbH als neue Gesellschafterin sowie die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile des Peter Mayer an der Alpenhotel Römerhof GmbH an Peter Mayer nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.

Weitere Entscheidungen