Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH, Erna-Scheffler-Str. 1, 51103 Köln, Deutschland gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „Inntal Ebbs (Ebbs Buchberg) Block 5C“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt (Anlage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“