1. Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 27.06.2024, KOA 4.310/24-015, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen erteilt:
a.
"TGM"
"FH Wiener Neustadt"
b.
"FH St. Pölten"
2. Die Bewilligung der Funkanlagen wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den Spruchpunkt 1.a. von 26.09.2024 bis 27.09.2024 und für den Spruchpunkt 1.b. für den 16.10.2024 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.