Die KommAustria hat Raphael Skrepek gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Wiener Schmäh (abrufbar unter https://www.youtube.com/user/Godsentertainment666) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2023 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.