• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    04.07.2024
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Raphael Skrepek
  • GZ
    KOA 3.007/24-105

Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2023

Die KommAustria hat Raphael Skrepek gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Wiener Schmäh (abrufbar unter https://www.youtube.com/user/Godsentertainment666) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2023 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

Weitere Entscheidungen