Die KommAustria hat der Jupiter Media GmbH gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Jupiter TV (Web-TV) (Verbreitungsweg über https://www.jupitermedia.eu/en/index.php und die Jupiter TV App sowie über Kabelnetz der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft) der KommAustria den Marktanteil im Kalenderjahr 2023 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“