Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.06.2024, KOA 4.310/24-015, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlage erteilt:
"Erste Campus Wien" (...).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.