Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Ortswärme St. Johann in Tirol GmbH als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms „Ortswärme St. Johann Infokanal“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 31.12.2023 eingetretenen Änderungen in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen durch die Abtretung des Geschäftsanteils von Walter Schiegl an der Egger Holzwerkstoffe GmbH an die „FM England“-Privatstiftung nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.